ABC-Waffen
Aus WISSEN-digital.de
Abk. für: atomare, biologische und chemische Waffen,
die Bundesrepublik Deutschland hat sich 1954 in den Pariser Verträgen verpflichtet, keine ABC-Waffen herzustellen oder zu besitzen.
Zu den Atomwaffen zählen Gefechtsköpfe von Raketen, Bomben, Minen sowie Torpedos mit Sprengladungen aus Kernsprengstoffen. Bei der Detonation entsteht ein Atompilz, Radioaktivität kann über weite Strecken durch Winde verbreitet werden.
Die biologischen Waffen und bakteriologischen Waffen verseuchen in ihrem Wirkungsbereich die gesamte Umwelt und die darin lebenden Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie werden bisher nicht eingesetzt und ihre Nutzung gilt völkerrechtlich als nicht zulässig.
Die Wirkung von chemischen Waffen tritt verzögert auf. Nach dem Abwurf oder der Versprühung entwickelt sich eine chemische Reaktion. Man unterscheidet nach dem Ort der Wirkung beim Menschen die Augen-, Nasen- und Rachenreizstoffe (so genanntes Tränengas) sowie Lungen-, Haut- und Nervengifte.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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