Abgassonderuntersuchung

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: ASU,

    § 47 a Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung, zur Überwachung und Minimierung des Abgasausstoßes von Kraftfahrzeugen; (in Deutschland vorgeschriebene,) spätestens nach einem Jahr durchzuführende Untersuchung zur Kontrolle des Abgasausstoßes eines Kfz. Besonders werden der Gehalt an Kohlenmonoxiden, die Leerlaufdrehzahl und der Zündzeitpunkt geprüft. Erteilung einer Plakette.

    Betroffen sind Fahrzeuge mit Benzinmotor, Dieselfahrzeuge. Davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind; Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind; Kraftfahrzeuge mit rotem Kennzeichen (§ 28); land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen; selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.