Abmahnung

    Aus WISSEN-digital.de

    allgmein der Hinweis auf die Verletzung vertraglicher Pflichten, die sich bspw. aus dem Arbeitsvertrag ergeben, um weitere Verstöße zu verhindern.

    Die Abmahnung hat mehrere Funktionen: Sie soll schriftlich festhalten, dass ein Fehlverhalten stattfand und sie weist darauf hin, dass der Vertragspartner dieses Verhalten als negativ bemerkt hat und bei weiterem Fehlverhalten eine Vertragskündigung droht.

    Im Arbeitsrecht unterliegt die Abmahnung nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat; sie ist eine Kündigungsvoraussetzung.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.