Abschiebung
Aus WISSEN-digital.de
Nach §§ 58 ff. Aufenthaltsgesetz die Entfernung eines Ausländers aus dem Bundesgebiet unter Anwendung eines unmittelbaren Zwanges. Sie ist Vollzug der Ausweisung. Die Abschiebung des Ausländers muss formalrechtlich begründet sein und darf unter Achtung der Menschenrechte nicht in einen Staat erfolgen, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht wird (siehe auch Asyl).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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