Abschlagsdividende

    Aus WISSEN-digital.de

    Abschlagszahlung oder Vorauszahlung auf die periodisch (jährlich) anfallende Dividendenausschüttung. Der Vorstand kann gemäß § 59 (1) AktG laut Satzung ermächtigt werden, einen Abschlag auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn an die Aktionäre auszuschütten, sofern ein vorläufiger Geschäftsjahresabschluss einen Jahresüberschuss ausweist.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.