Aussagepflicht
Aus WISSEN-digital.de
Unter Aussagepflicht versteht man die öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Zeugen, vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Eine vorsätzliche, falsche uneidliche Aussage (§ 153 Strafgesetzbuch) und Meineid (§ 154 Strafgesetzbuch) sind strafbar.
Es bestehen jedoch Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechte (z.B. Ehegatten, Journalisten).
Kalenderblatt - 1. Juni
1642 | In den berühmten 19 Propositionen macht das britische Parlament König Karl I. seine Mitspracherechte deutlich, nachdem er es mehrfach nach Gutdünken nach Hause geschickt hat. |
1952 | Westberlin wird von seinem Hinterland abgeschnitten. Es wird ohne Vorwarnung geschossen. |
1959 | Heinrich Lübke wird Bundespräsident und somit Amtsnachfolger von Theodor Heuss. |
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