Bundesjustizministerium
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BJM;
oberste Bundesbehörde der Justiz. Der Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung an der Gesetzgebung. Darunter fällt die Vorbereitung neuer Gesetze, sowie die Vorbereitung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen.
Des Weiteren hat das Bundesjustizministerium zusammen mit dem Bundesinnenministerium sicherzustellen, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Es bereitet die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor.
Zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministerium gehören: Bundesgerichtshof, Generalbundesanwalt, Bundeszentralregister, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Deutsche Patent- und Markenamt, Bundesdisziplinargericht
Kalenderblatt - 1. Juni
1642 | In den berühmten 19 Propositionen macht das britische Parlament König Karl I. seine Mitspracherechte deutlich, nachdem er es mehrfach nach Gutdünken nach Hause geschickt hat. |
1952 | Westberlin wird von seinem Hinterland abgeschnitten. Es wird ohne Vorwarnung geschossen. |
1959 | Heinrich Lübke wird Bundespräsident und somit Amtsnachfolger von Theodor Heuss. |
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