Bundesminister
Aus WISSEN-digital.de
Mitglied der Bundesregierung; wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen (Artikel 666 des Grundgesetzes). Ein Bundesminister leitet nach den Richtlinien des Bundeskanzlers seinen ihm aufgetragenen Geschäftsbereich selbstständig. Das Amt eines Bundesministers endet stets mit dem des Bundeskanzlers, z.B. bei Zusammentritt eines neuen Bundestages, ferner durch Entlassung oder Rücktritt.
Kalenderblatt - 1. Juni
1642 | In den berühmten 19 Propositionen macht das britische Parlament König Karl I. seine Mitspracherechte deutlich, nachdem er es mehrfach nach Gutdünken nach Hause geschickt hat. |
1952 | Westberlin wird von seinem Hinterland abgeschnitten. Es wird ohne Vorwarnung geschossen. |
1959 | Heinrich Lübke wird Bundespräsident und somit Amtsnachfolger von Theodor Heuss. |
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