Einrede

    Aus WISSEN-digital.de

    im Zivilprozess Behauptung von Tatsachen, die einer Klage entgegengesetzt werden kann und geeignet ist, den klägerischen Anspruch als nicht zu Recht bestehend zu erweisen. Die Einrede ist aufschiebend, wenn sie dem Klageanspruch nur vorübergehend entgegensteht, sie ist zerstörend, wenn sie die Geltendmachung des Anspruches dauernd ausschließt (z.B. Verjährung).