Fahrlässigkeit
Aus WISSEN-digital.de
Im Strafrecht liegt bewusste Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter erkennt, dass er den Tatbestand möglicherweise verwirklicht, aber pflichtwidrig darauf vertraut, der Erfolg werde nicht eintreten. Unbewusst fahrlässig handelt, wer nicht voraussieht, dass er den Tatbestand verwirklicht, dies aber hätte erkennen müssen.
Im Zivilrecht handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet (§ 276 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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