Falschaussage

    Aus WISSEN-digital.de

    die uneidliche vorsätzlich falsche Aussage eines Zeugen oder Sachverständigen vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Zeugenvernehmung zuständigen Stelle; nach § 153 Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu 5 Jahren, strafbar ist ebenso die Anstiftung und versuchte Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage, straflos hingegen ist die fahrlässige uneidliche Falschaussage.

    Falscheid ist die vor Gericht fahrlässige eidliche Bekräftigung einer falschen Erklärung; wird nach § 163 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Meineid ist die vor Gericht vorsätzliche eidliche Bekräftigung einer unrichtigen Erklärung; wird gemäß § 154 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.