Familienrecht
Aus WISSEN-digital.de
Teil des Zivilrechts, der die gesetzlichen Regelungen aller familiären Angelegenheiten umfasst. Das Familienrecht wird im 4. Buch (§§ 1297 bis 1921) des BGB geregelt. Es beinhaltet die mit der Eheschließung und Eheführung zusammenhängenden Fragen, sowie die Rechtsbeziehungen zur Verwandtschaft, u.a. Zivilehe (Verlobung, rechtliche Auswirkungen der Ehe, eheliches Güterrecht, etc., über Scheidung (Unterhalt, etc.), Verwandtschaft, Vormundschaft, Pflegschaft, Adoption etc. Die Eheschließung selbst ist heute nicht mehr im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern im Ehegesetz geregelt.
Neben den Regelungen des BGB gibt es noch einige Ergänzungen, wie beispielsweise das Personenstandsgesetz vom 8. August 1957. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit wird in gewissen Bereichen des Familienrechts eingeschränkt.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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