Fassung

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    1. Haltung, Selbstdisziplin.
    1. Lesart.
    1. seit dem Mittelalter übliche Bezeichnung für die farbige Bemalung von Bildwerken aus Stein und Holz oder auch der Stuckplastik. Antike Marmor- und mittelalterliche Sandsteinfiguren erhielten meist nur einen Kalkfarbenanstrich, während Holzfiguren mit mehreren Anstrichen (Kreide, Gips, bei Fugen über einer Leinwandgrundierung) versehen wurden, worauf Temperafarben bzw. die Vergoldung in hauchdünnen Folien aufgetragen wurden. Die Fassung besorgte der Fassmaler; seit dem 15. Jh. wurde sie auch mit Ölfarben ausgeführt; während des Klassizismus wurde die Fassung von vielen Holzbildwerken wieder entfernt.
    1. Vorrichtung zum Einsetzen elektrischer Glühlampen.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.