Fautfracht

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    1. vertragswidrig nicht genutzter Frachtraum.
    1. im See- und Binnenschifffahrtsrecht gesetzlich festgelegtes Bußgeld, dass vom Befrachter beim Rücktritt vom Frachtvertrag an die Speditionsfirma zu zahlen ist. Beträgt in der Regel einen Bruchteil des Frachtwertes.