Garantie

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    1. Bürgschaft, Sicherheit, Gewähr; im 17. Jh. aus der französischen Diplomatensprache entlehnt.
    1. Mängelhaftung; Zusicherung des Herstellers einer Ware, dass erstens diese Ware ihre Beschaffenheit behält und dass zweitens innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach Erwerb der Ware eventuell auftretende Mängel kostenfrei behoben werden.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.