Haft

    Aus WISSEN-digital.de

    Freiheitsstrafe; Entzug der persönlichen Freiheit durch den Staat.

    In Deutschland wird unterschieden zwischen Vollstreckungshaft (§ 457 Abs. 2 Strafprozessordnung), Untersuchungshaft (§§ 112-131 Strafprozessordnung), Sicherungshaft (§ 453 c Abs. 1 Strafprozessordnung; z.B. zur Sicherung der Abschiebung bei Ausländern, § 57 Ausländergesetz), Ungehorsamshaft, (§§ 230 Abs. 2, 236, 329 Abs. 4 S. 1, 412 S. 1 Strafprozessordnung), Ordnungshaft (§§ 51 Abs. 1, 70 Abs. 1, 95 Abs. 2 StPO) und Beugehaft (§§ 70 Abs. 2, 95 Abs. 2 StPO).

    Im Strafverfahrensrecht darf gemäß § 112 Strafprozessordnung bei dringendem Tatverdacht und dem Bestehen eines Haftgrundes gegen den Beschuldigten Untersuchungshaft angeordnet werden. Nach § 114 Strafprozessordnung wird die Untersuchungshaft durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet.

    Außerdem: im Zivilverfahrensrecht Ordnungshaft (§§ 390 Zivilprozessordnung, 70 Strafprozessordnung) bei Zeugen und Schuldnerhaft (§ 901 Zivilprozessordnung). Gemäß § 901 Zivilprozessordnung darf das Gericht gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag die Haft anordnen.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.