Haftung

    Aus WISSEN-digital.de

    Verpflichtung zum Schadensersatz; besteht in der Regel nur bei schuldhaftem Verhalten. Man unterscheidet Schuldhaftung (Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft), Schadenshaftung (z.B. in der Kfz-Versicherung), Gefährdungshaftung (Haftung für Schadensersatz auch ohne eigenes Verschulden) und Delikthaftung (Haftung für Schäden, die z.B. durch Verletzung einer Schutzvorschrift eingetreten sind).

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.