Handlung (Strafrecht)
Aus WISSEN-digital.de
Im Strafrecht versteht man unter Handlung das menschliche, vom Willen getragene Verhalten, das durch Tun oder Unterlassen zu einem Straftatbestand führt. Der Handlungsbegriff wird in kausal, sozial und final unterschieden. Keine Handlungen im Sinne des Strafrechts sind reine Reflexbewegungen und Verhaltensweisen im Zustand völliger Bewusstlosigkeit.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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