Handlungsvollmacht
Aus WISSEN-digital.de
Vollmacht für die Betreibung eines Handelsgewerbes oder für die Vornahme einer bestimmten, zu einem Handelsgewerbe gehörenden Art von Geschäften, die nicht Prokura ist. Der Handlungsbevollmächtigte setzt neben die Firma seinen Namen mit dem Zusatz "in Vollmacht".
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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