Interim

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "inzwischen")

    1. Zwischenzeit.
    1. Zwischenzustand, Zwischenlösung, vorläufige Regelung.
    1. in der Reformationszeit einstweilige reichsgesetzliche Kompromisslösung in Glaubenssachen. Augsburger Interim 1548 (im Leipziger Interim für Sachsen und Brandenburg zugunsten der Protestanten abgeschwächt): Das Augsburger Interim gewährte den Protestanten Laienkelch und Priesterehe, rief aber auf katholischer wie protestantischer Seite Misstrauen und weitgehende Ablehnung hervor und wurde durch den Augsburger Religionsfrieden 1555 aufgehoben.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.