Jagdpacht

    Aus WISSEN-digital.de

    vertragliche Regelung des Rechts der Jagdberechtigung von Personen. Die Ausübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit kann an Dritte verpachtet werden. Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Dauer der Pacht soll mindestens neun Jahre betragen. Pächter darf nur sein, wer einen Jahresjagdschein besitzt (vgl. § 11 Bundesjagdgesetz).

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.