Jagdrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Befugnis zum Jagen und Hegen wildlebender Tiere und sich diese anzueignen, bezogen auf ein bestimmtes Areal. Mit dem Recht zum Jagen ist die Pflicht, das Wild zu hegen, verbunden (vgl. § 1 Bundesjagdgesetz). Zusätzlich muss ein Jagdschein vorhanden sein.
    1. die Gesamtheit der auf die Jagd bezogenen Rechtsvorschriften (Bundesjagdgesetz).

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.