Jagdrecht
Aus WISSEN-digital.de
- Befugnis zum Jagen und Hegen wildlebender Tiere und sich diese anzueignen, bezogen auf ein bestimmtes Areal. Mit dem Recht zum Jagen ist die Pflicht, das Wild zu hegen, verbunden (vgl. § 1 Bundesjagdgesetz). Zusätzlich muss ein Jagdschein vorhanden sein.
- die Gesamtheit der auf die Jagd bezogenen Rechtsvorschriften (Bundesjagdgesetz).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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