Jahresurlaub
Aus WISSEN-digital.de
jedem Arbeitnehmer zustehender Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der zur Wiederherstellung der Arbeitskraft (Regeneration) und zur Persönlichkeitsentfaltung beitragen soll. Er beträgt mindestens 24 Werktage. Der Jahresurlaub muss im laufenden Kalenderjahr oder ausnahmsweise bis März des folgenden Jahres genommen werden. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden ihm durch Nachweis mittels ärztlichen Attests diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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