Kabotage

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    1. Frachtfahrt zwischen zwei Häfen des eigenen Landes.
    2. staatlicher Vorbehalt, Transportleistungen im Binnenverkehr von eigenen Staatsangehörigen durchführen zu lassen.
    3. in der Luftfahrt das erworbene Recht, Frachttransporte über fremdem Hoheitsgebiet durchzuführen.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.