Kollektor

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    1. Anlage zur Sammlung von Strahlungsenergie der Sonne mithilfe fokussierender oder nichtfokussierender Sonnenkollektoren. Die so gewonnene Energie wird durch thermische oder fotoelektrische Prozesse nutzbar gemacht. Bei der thermischen Nutzung wird ein Gas oder eine Flüssigkeit erwärmt, danach gegebenenfalls gespeichert und zu den gewünschten Orten weitergeleitet. Bei der fotoelektrischen Nutzung wird Sonnenenergie ohne zwischengeschaltete mechanische Stufen direkt in elektrische Energie umgewandelt.
    2. an elektrischen Gleichstrommaschinen, eine Vorrichtung zur Stromzuführung oder -abnahme.
    3. In der Elektronik bezeichnet man die Kollektorelektrode bzw. den Kollektoranschluss eines Bipolartransistors als Kollektor. Dieser Kollektor stellt den von außen zugängigen Anschluss und somit die leitende Verbindung zur Emitterzone eines Transistors her. Die Zone zwischen der Kollektorelektrode bzw. dem Kollektoranschluss und dem pn-Übergang eines Bipolartransistors wird als Kollektorzone oder ebenfalls kurz als Kollektor bezeichnet. Dieser Kollektor sammelt in seiner Sperrschicht zur Basis die vom Emitter injizierten Ladungsträger.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.