Krankenversicherung

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    Personalversicherung gegen durch Krankheit bedingte wirtschaftliche Nachteile, in Deutschland und allgemein ein Zweig der Sozialversicherung. Träger der Krankenversicherung sind öffentliche oder private Krankenkassen.

    Soziale Krankenversicherung: in Deutschland Pflichtversicherung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, darüber freiwillig; Beiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten.

    Private Krankenversicherung: beruht ganz auf Freiwilligkeit, unterschiedliche Leistungen und Prämien, freie Arztwahl.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.