Ladegeschirr
Aus WISSEN-digital.de
Gesamtheit der an Bord eines Schiffes befindlichen Einrichtungen, mit denen es sich selbst be- und entladen kann. Neben Kränen sind das vor allem so genannte Ladebäume, die an ihrem unteren Ende an einem "Lademast" drehbar gelagert sind, so dass sie nach allen Seiten geschwenkt werden können. Gehalten wird der Ladebaum von einem Seil, das vom Lademast zur Spitze des Ladebaums verläuft und beim Absenken des Ladebaums abrollt. Die zu transportierende Last wird mithilfe eines Lastseils bewegt, das von der Spitze des Ladebaums herabhängt.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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