Ladeschein

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    vor allem in der Binnenschifffahrt übliche Urkunde des Frachtführers (Kaufmann, der gewerbsmäßig Güter transportiert) über empfangene Ware, verbunden mit Ablieferungsverpflichtung an den Ladescheinempfänger (vgl. § 444 ff. Handelsgesetzbuch). Es ist derjenige zum Empfang der Ware legitimiert, an den sie laut Ladeschein abgeliefert werden soll oder auf den der Ladeschein, wenn er als Orderpapier ausgestellt wurde, durch Indossament übertragen ist (vgl. § 446 Handelsgesetzbuch).

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.