Laienrichter
Aus WISSEN-digital.de
ehrenamtlicher Richter (§§ 1, 44 ff. Deutsches Richtergesetz), der über keine juristische Vorbildung verfügt, z.B. Schöffe (Strafgerichtsbarkeit), Handelsrichter (Kammer für Handelssachen) oder Geschworener (nur in den USA). Die Tätigkeit des Laienrichters steht jedem unbescholtenen Bundesbürger zwischen 25 und 65 Jahren offen.
Beim Amtsgericht gibt es das so genannte Schöffengericht, welches mit zwei Laienrichtern neben einem Berufsrichter besetzt ist. Die Strafkammer dagegen ist immer mit zwei Laienrichtern und zwei bis drei Berufsrichtern besetzt, so genanntes Schwurgericht.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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