Landesjugendamt
Aus WISSEN-digital.de
auf Landesebene operierende Behörde, die mit der Betreuung und Fürsorge für Jugendliche befasst ist. Sie plant, koordiniert und fördert die Tätigkeit der Jugendämter im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Das Landesjugendamt ist zentrale Fachbehörde mit Dienstaufsichtsfunktion. (§§ 69 ff. Sozialgesetzbuch VIII).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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