Landesrecht
Aus WISSEN-digital.de
Landesrecht ist - im Gegensatz zum Bundesrecht - die Gesamtheit der von den Rechtsetzungsorganen eines einzelnen Landes (Landtag) in einem föderativ organisierten Staatswesen (etwa die BRD) erlassenen Rechtsnormen sowie das nach Landesrecht fortgeltende Reichsrecht.
Das Landesrecht wird im Kollisionsfalle vom Bundesrecht verdrängt ("Bundesrecht bricht Landesrecht", Art. 31 GG).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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