Landesverrat
Aus WISSEN-digital.de
vorsätzliche Weitergabe oder öffentliche Bekanntmachung von Geheimnissen, deren Aufdeckung einen Staat in seinem Bestand gefährdet. Gemäß § 94 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt, oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen und dabei die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik herbeiführt. In besonders schweren Fällen ist die Strafe nach Absatz 2 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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