Landrecht
Aus WISSEN-digital.de
- im Mittelalter das in den einzelnen Ländern gültige Recht, das die Landgerichte unter Königsbann oder als überkommenes Volksrecht ausübten; dem Landrecht als dem allgemeinen Recht eines Stammesterritoriums gegenüber standen die Sonderrechte wie Stadt-, Hof- oder Lehensrecht.
- in der Neuzeit das in einem Gesetzbuch zusammengefasste bürgerliche Recht innerhalb eines deutschen Staates, z.B. das Allgemeine Landrecht von Preußen (1794), 1900 bis auf geringe Reste vom BGB abgelöst.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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