Nachlasskonkurs
Aus WISSEN-digital.de
Konkursverfahren über einen überschuldeten Nachlass oder bei Zahlungsunfähigkeit; der zur Beantragung des Nachlasskonkurses verpflichtete Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten nur mit dem Nachlass. Zum Antrag berechtigt ist jeder Erbe, der Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, verwaltende Testamentvollstrecker, der Nachlassgläubiger und der verwaltende Ehegatte (bei einem zum Gesamtgut gehörenden Nachlass).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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