Nachlasspfleger

    Aus WISSEN-digital.de

    eine für unbekannte oder nicht auffindbare Erben vom Nachlassgericht bestellte Person, die die Erben ermittelt und den Nachlass vorübergehend verwaltet. Er wird bestellt, z.B. durch das Nachlassgericht ( § 1960 Bürgerliches Gesetzbuch), oder durch die Nachlassgläubiger (§ 1961 Bürgerliches Gesetzbuch). Er handelt als gesetzlicher Vertreter des zukünftigen Erben. Seine Bestellung ist aufzuheben, sobald der endgültige Erbe ermittelt ist.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.