Nebenkläger
Aus WISSEN-digital.de
durch eine Straftat geschädigte Person oder deren Hinterbliebene, die sich der öffentlichen Klage des Staatsanwalts anschließt/ anschließen. Nur bei schweren Straftaten, die den Verletzten in seiner Persönlichkeit oder Privatsphäre besonders treffen, z.B. Sexual-, Beleidigungs-, Körperverletzungs-, Freiheits- und versuchte Tötungsdelikte. Dem Nebenkläger stehen bestimmte Rechte zu, z.B. Informationsrechte über den Verfahrensstand, Anhörungs-, Akteneinsichts-, Frage- und Beweisantragsrechte (vgl. §§ 395 ff. Strafprozessordnung).
Kalenderblatt - 1. Juni
1642 | In den berühmten 19 Propositionen macht das britische Parlament König Karl I. seine Mitspracherechte deutlich, nachdem er es mehrfach nach Gutdünken nach Hause geschickt hat. |
1952 | Westberlin wird von seinem Hinterland abgeschnitten. Es wird ohne Vorwarnung geschossen. |
1959 | Heinrich Lübke wird Bundespräsident und somit Amtsnachfolger von Theodor Heuss. |
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