Notabelnversammlung

    Aus WISSEN-digital.de

    die, (lateinisch) löste in Frankreich seit dem 15. Jh. die gewählte Versammlung der Reichsstände (Etats généraux) ab; von der Krone einberufene Versammlung ausgezeichneter Männer mit Titel, Rang und Vermögen. Ohne Steuerbewilligungsrecht, wurden öfter als die Generalstände einberufen, da sie der Entwicklung der absolutistischen Staatsform weniger hinderlich waren. Von 1627-1787 nicht mehr zusammengetreten. In der finanziellen Zwangslage vor der Französischen Revolution wurden 1787 und 1788 zwei Notabelnversammlungen einberufen, doch konnten sie die finanzielle Lage nicht bessern. Daraufhin kam es 1789 zur Einberufung der Generalstände.