Obrigkeitsstaat
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für ein Gesellschaftssystem, in dem die freie Selbstbestimmung der Bürger weitgehend eingeschränkt ist und die Exekutive alle Belange des öffentlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens regelt. Innerhalb dieses Systems nimmt der Bürger eine Untertanenmentalität an und die Obrigkeit wird verherrlicht.
In Deutschland wird insbesondere das Herrschaftssystem des Kaiserreiches (1871-1918) zur Zeit Kaiser Wilhelms II. als Obrigkeitsstaat bezeichnet.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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