Patent
Aus WISSEN-digital.de
- ein gewerbliches Schutzrecht, das einem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger vom deutschen Patentamt erteilt wird; es ist auf 20 Jahre beschränkt (vgl. § 16 Patentgesetz) und berechtigt den Inhaber als Einzigen, den Gegenstand seiner Erfindung herzustellen, zu vertreiben und gegebenenfalls eine Lizenz darauf zu erteilen (vgl. § 9 ff. PatG).
- eine Urkunde bei der Erlangung eines Berufsgrads, unter anderem in der Seefahrt das Kapitänspatent.
Kalenderblatt - 1. Juni
1642 | In den berühmten 19 Propositionen macht das britische Parlament König Karl I. seine Mitspracherechte deutlich, nachdem er es mehrfach nach Gutdünken nach Hause geschickt hat. |
1952 | Westberlin wird von seinem Hinterland abgeschnitten. Es wird ohne Vorwarnung geschossen. |
1959 | Heinrich Lübke wird Bundespräsident und somit Amtsnachfolger von Theodor Heuss. |
Magazin
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