Quellensteuer

    Aus WISSEN-digital.de

    Steuer, die nicht vom Empfänger der betreffenden Einkünfte bezahlt, sondern vom Auszahler einbehalten wird, z.B. die Lohnsteuer, die Kapitalertragssteuer bei Aktien und bei Zinsen auf Sparkonten.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.