Rahmengesetz
Aus WISSEN-digital.de
auch: Mantelgesetz;
Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Nach Art. 75 GG hat der Bund das Recht der Rahmengesetzgebung für mehrere Rechtsgebiete, insbesonders Beamtenrecht, Hochschulwesen, Jagdwesen, Naturschutz, Boden- und Raumordnung, Wasserhaushalt, Melde- und Ausweiswesen. Dabei wird für den betreffenden Bereich ein allgemeiner Rahmen festgelegt, jedoch keine Gesamtregelung getroffen. Die Länder sind zur Ausfüllung des Rahmens zuständig und verpflichtet (vgl. Art. 75 Abs. 3 GG).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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