Rahmengesetz

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    auch: Mantelgesetz;

    Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Nach Art. 75 GG hat der Bund das Recht der Rahmengesetzgebung für mehrere Rechtsgebiete, insbesonders Beamtenrecht, Hochschulwesen, Jagdwesen, Naturschutz, Boden- und Raumordnung, Wasserhaushalt, Melde- und Ausweiswesen. Dabei wird für den betreffenden Bereich ein allgemeiner Rahmen festgelegt, jedoch keine Gesamtregelung getroffen. Die Länder sind zur Ausfüllung des Rahmens zuständig und verpflichtet (vgl. Art. 75 Abs. 3 GG).

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.