Sanktion
Aus WISSEN-digital.de
- Billigung, Bestätigung; Erteilung der Gesetzeskraft.
- zur Bestrafung oder zur Disziplinierung eines Staats verhängte Zwangsmaßnahme (Embargo, Handelsrestriktionen, Blockade u.a.).
- (veraltet) wichtiges Staatsgesetz.
- Soziologie: positive oder negative Reaktionen (Lob, materielle Belohnung; Tadel, Spott etc.) auf das Verhalten eines Individuums oder einer Gruppe z.B. in Sozialisations- oder Erziehungsprozessen.
- in der Rechtslehre die Rechtsfolge einer rechtlichen Regelung, die zur Durchsetzung dieser Regelung dienen soll (v.a. Strafandrohung).
Kalenderblatt - 1. Juni
1642 | In den berühmten 19 Propositionen macht das britische Parlament König Karl I. seine Mitspracherechte deutlich, nachdem er es mehrfach nach Gutdünken nach Hause geschickt hat. |
1952 | Westberlin wird von seinem Hinterland abgeschnitten. Es wird ohne Vorwarnung geschossen. |
1959 | Heinrich Lübke wird Bundespräsident und somit Amtsnachfolger von Theodor Heuss. |
Magazin
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