Tabu

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    1. Bezeichnung für meist von Naturvölkern allgemein respektiertes Meidungsgebot oder Verbot, bestimmte Gegenstände oder Personen anzurühren, gewisse Handlungen vorzunehmen, Orte zu betreten oder über bestimmte Dinge zu reden, um Unheil zu vermeiden. Ein Tabu ist religiös, magisch oder rituell bestimmt.
    1. Themenbereiche oder Verhaltensweisen, die auf Grund gesellschaftlicher Normen unantastbaren Konventionen unterliegen.

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
    1955 Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit.
    1959 Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab.