V-Mann
Aus WISSEN-digital.de
Abk. für: Verbindungsmann;
Bezeichnung für Personen, die der Polizei als Kontaktleute ins kriminelle Milieu dienen und mit deren Hilfe Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden; im Gegensatz zu den so genannten verdeckten Ermittlern sind V-Leute keine Angehörigen der Polizeibehörden. Ähnliche Funktionen erfüllen sie außerdem im Bereich der Geheimdienste.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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