V. u. g.

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: vorgelesen und genehmigt;

    in Vernehmungsniederschriften, Protokollen usw. gebräuchlicher Vermerk, durch den festgestellt wird, dass die Niederschrift einer Aussage oder Erklärung dem Betreffenden vorgelesen und von ihm genehmigt wurde.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.