Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Aus WISSEN-digital.de
als Strafrechtsnorm festgelegt erstmals durch das Statut des Internationalen Militärtribunals (Londoner Statut, 8. August 1945). Siehe Nürnberger Prozesse. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden die ganze oder teilweise Ausrottung, Folterung, Versklavung, Vertreibung, (und) Zwangsverschleppung usw. der Zivilbevölkerung bezeichnet (vgl. § 7 Völkerstrafgesetzbuch), die aus unmenschlicher Gesinnung, vor allem aus rassistischem, politischem und religiösem Hass begangen werden; siehe auch Völkermord.
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
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