Verfassungsgerichtsbarkeit

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    Gerichtsbarkeit, die vom Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder ausgeübt wird. Sie betrifft die Entscheidung über Verfassungsstreitigkeiten, also Streitigkeiten, die auf Grund von Verfassungsrecht, v.a. den Grundrechten des Grundgesetzes und der Länderverfassungen, entschieden werden. Sie ist Teil der rechtsprechenden Gewalt, auch wenn ihre Entscheidungen vielfältige Auswirkungen auf die politischen Gegebenheiten haben können.