Verfassungsgerichtsbarkeit
Aus WISSEN-digital.de
Gerichtsbarkeit, die vom Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder ausgeübt wird. Sie betrifft die Entscheidung über Verfassungsstreitigkeiten, also Streitigkeiten, die auf Grund von Verfassungsrecht, v.a. den Grundrechten des Grundgesetzes und der Länderverfassungen, entschieden werden. Sie ist Teil der rechtsprechenden Gewalt, auch wenn ihre Entscheidungen vielfältige Auswirkungen auf die politischen Gegebenheiten haben können.
Kalenderblatt - 1. Juni
1642 | In den berühmten 19 Propositionen macht das britische Parlament König Karl I. seine Mitspracherechte deutlich, nachdem er es mehrfach nach Gutdünken nach Hause geschickt hat. |
1952 | Westberlin wird von seinem Hinterland abgeschnitten. Es wird ohne Vorwarnung geschossen. |
1959 | Heinrich Lübke wird Bundespräsident und somit Amtsnachfolger von Theodor Heuss. |
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