Wahrheitsbeweis
Aus WISSEN-digital.de
Nachweis (durch Beweis) der Wahrheit von behaupteten oder verbreiteten Aussagen, die eine Straftat darstellen (bei Beleidigung, übler Nachrede usw.); er gilt als erbracht, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt wurde. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen wurde (vgl. § 190 Strafgesetzbuch).
Kalenderblatt - 17. Mai
1885 | Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen. |
1892 | Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo. |
1943 | Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen. |
Magazin
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