Zensur (Religion und Theologie)

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    (lateinisch)

    in der katholischen Kirche entweder die kirchliche Besserungs- und Strafzensur bzw. die kirchliche Bücherzensur, die in Form einer Vorzensur prüft, ob der Inhalt eines Buches mit den Glaubenssätzen der Kirche und der allgemeinen Kirchenlehre übereinstimmt (Imprimatur, Index).

    Geschichte

    Bereits 1486 (nach der Erfindung des Buchdrucks) in Mainz zum erstenmal angewandt (Vorzensur: Keine Druckschrift kirchlich-religiöser Art durfte ohne Genehmigung der Zensurbehörde erscheinen); später (1529) zum Reichsgesetz erhoben; 1571 Zusammenfassung aller von der katholischen Kirche verbotenen Bücher etc. im Index librorum prohibitorum (Verzeichnis der verbotenen Bücher), "Bücherkommissionen" mit Zensurbefugnis in den Buchhandelszentralen Frankfurt a.M. und Leipzig, Zensurrecht der Universitäten und städtischen Aufsichtsbehörden; Selbstkontrolle der Buchdrucker, die sich durch Eid verpflichteten, keine unzensierten Bücher zu drucken, Postverbot (Thurn) für Bücherballen, die keinen Zensurvermerk trugen. In der Zeit des Absolutismus ging die Zensur auf die Landesherren über, für die folgende Zeit siehe Zensur (Recht).

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.