Zero-Bonds

    Aus WISSEN-digital.de

    Im Gegensatz zu klassischen festverzinslichen Anleihen verfügt ein sogenannter Zero-Bond (auch: Nullcouponanleihe) über keinen Zinscoupon (Zinsschein). Der Anleger erhält während der Anlagedauer also keinen laufenden Zinsertrag.

    Bei Fälligkeit eines klassischen Zero-Bonds wird ein vertraglicher Zielbetrag zu 100 Prozent zurückgezahlt. Der ursprüngliche Anlagebetrag hingegen ist geringer – zum Beispiel bei 90 Prozent. Aus der Differenz zwischen Rückzahlungspreis und Investitionskurs besteht letztlich der Ertrag des Anlegers. Alternativ dazu kann der Investitionskurs eines Zero-Bonds bei 100 Prozent liegen, was logischerweise einen Auszahlungskurs über 100 Prozent zur Folge hat. Diese Form des Zero-Bonds wird als sogenannter Zinssammler bezeichnet.

    Erträge aus Kapitalanlagen in Zero-Bonds werden steuerlich genauso behandelt wie Zinserträge klassischer Anleihen mit Zinscoupon (Zinsschein). Allerdings ermöglichen sie dank ihrer Ertragszahlung zur Fälligkeit eine Verlagerung der Besteuerung in die Zukunft. Einige Anleger nutzen Zero-Bonds deshalb, um Erträge gezielt in Zeiten einer niedrigeren Steuerbelastung zu verlagern – zum Beispiel in ihren Ruhestand. Dies ermöglicht steuerliche Einsparungen.

    Kalenderblatt - 17. Mai

    1885 Kaiser Wilhelm I. verleiht der Neu-Guinea-Compagnie einen Schutzbrief für die Gebiete Neu-Guineas, die als "herrenloses Land" somit unter deutscher Oberhoheit stehen.
    1892 Uraufführung der Oper "Bajazzo" von Leoncavallo.
    1943 Britische Bomber zerstören die Staumauer des Möhnsees und verursachen damit eine Wasserlawine, der mehr als 1 100 Menschen zum Opfer fallen.